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   BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56   

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BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56 (https://dejure.org/1956,5372)
BGH, Entscheidung vom 08.08.1956 - 3 StR 240/56 (https://dejure.org/1956,5372)
BGH, Entscheidung vom 08. August 1956 - 3 StR 240/56 (https://dejure.org/1956,5372)
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  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen Wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; BGHSt 1, 94 [99]).

    Bei den Hangtaten, zum mindesten aber bei den für die Bejahung der förmlichen Voraussetzungen vom § 20 a Abs. 1 und 3 StGB in Betracht kommenden Straftaten muß jedoch, damit sie in Betracht gezogen werden können, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zum Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluß seines verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (BGHSt 1, 94 [100 ff]; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951).

  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muß der Tatrichter bei den einschneidenden gesetzlichen Folgen für den Angeklagten mit besonderer Sorgfalt unter Würdigung aller Umstände des Falles prüfen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; BGHSt 1, 94 [99]).

    Bei den Hangtaten, zum mindesten aber bei den für die Bejahung der förmlichen Voraussetzungen vom § 20 a Abs. 1 und 3 StGB in Betracht kommenden Straftaten muß jedoch, damit sie in Betracht gezogen werden können, ein gleichgeartetes inneres Verhältnis zum Wesen des Täters nachgewiesen werden, das gerade diese Tat als kennzeichnenden Ausfluß seines verbrecherischen Hanges erscheinen läßt (BGHSt 1, 94 [100 ff]; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951).

    Dar nur eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).

  • BGH, 08.10.1953 - 3 StR 436/53
    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    In den beiden ersten Betrugsfällen scheitert die Anwendung des § 264 a StGB schon daran, daß es sich nicht um geringwertige Gegenstände (vgl hierzu BGHSt 5, 263 ff; 6, 41 [BGH 09.03.1954 - 3 StR 12/54][43]) handelt.

    Ein Täter, dem es bei entsprechendem Bemühen und gutem Willen möglich gewesen wäre, seine Mittellosigkeit zu beseitigen, kann sich nicht auf Handeln aus Not berufen (RGSt 69, 313; BGH 4 StR 506/53 vom 3.12.1953; BGHSt 5, 263 [264]).

  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 484/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen Wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).

    Dar nur eine Hilfsvorschrift enthaltende § 20 a Abs. 2 StGB ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB nicht vorliegen (RG DR 1940, 682 Nr. 3; BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).

  • BGH, 19.04.1951 - 3 StR 165/51

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Täterschaft und Anstiftung beim

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Dabei kommt es im wesentlichen auf die jeweiligen äußeren Verhältnisse des Täters und seine inneren Beweggründe an, insbesondere darauf, ob die Tat nach Begehungsart und Beweggründen auf einem festeingewurzelten Hang beruht (BGH 3 StR 165/51 vom 19. April 1951; BGH 4 StR 606/52 vom 4. Dezember 1952).
  • BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53
    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    In den beiden ersten Betrugsfällen scheitert die Anwendung des § 264 a StGB schon daran, daß es sich nicht um geringwertige Gegenstände (vgl hierzu BGHSt 5, 263 ff; 6, 41 [BGH 09.03.1954 - 3 StR 12/54][43]) handelt.
  • BGH, 09.03.1954 - 3 StR 12/54
    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    In den beiden ersten Betrugsfällen scheitert die Anwendung des § 264 a StGB schon daran, daß es sich nicht um geringwertige Gegenstände (vgl hierzu BGHSt 5, 263 ff; 6, 41 [BGH 09.03.1954 - 3 StR 12/54][43]) handelt.
  • BGH, 03.12.1953 - 4 StR 506/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Ein Täter, dem es bei entsprechendem Bemühen und gutem Willen möglich gewesen wäre, seine Mittellosigkeit zu beseitigen, kann sich nicht auf Handeln aus Not berufen (RGSt 69, 313; BGH 4 StR 506/53 vom 3.12.1953; BGHSt 5, 263 [264]).
  • BGH, 02.05.1952 - 4 StR 45/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist nur der Täter, der infolge eines auf Grund charakterlicher Veranlagung bestehenden oder durch Übung erworbenen, eingewurzelten inneren Hanges zu strafbaren Handlungen Wiederholte Rechtsbrüche begeht, die den Rechtsfrieden erheblich stören, und der zu deren Wiederholung neigt (BGHSt 1, 94 [100]; BGH 4 StR 45/52 vom 2. Mai 1952; 3 StR 484/54 vom 28. Oktober 1954).
  • BGH, 04.12.1952 - 4 StR 606/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.08.1956 - 3 StR 240/56
    Dabei kommt es im wesentlichen auf die jeweiligen äußeren Verhältnisse des Täters und seine inneren Beweggründe an, insbesondere darauf, ob die Tat nach Begehungsart und Beweggründen auf einem festeingewurzelten Hang beruht (BGH 3 StR 165/51 vom 19. April 1951; BGH 4 StR 606/52 vom 4. Dezember 1952).
  • RG, 12.09.1935 - 3 D 602/35

    Zum Begriff "aus Not" in den §§ 248 a, 264 a StGB.

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